Jeyaratnam Caniceus
Mitglied der ÖDP
Ratsherr der Stadt Kempen

 

Anfrage zum Ausschuss für Umwelt- und Klimaausschuss am 06.03.2023
von Jeyaratnam Caniceus - ÖDP Kempen
15.02.23     Klicks:840     A+ | a-
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dellmans,
die Fraktion ÖDP/LINKE stellt folgende Anfrage zur o.g. UKA Sitzung. Ersatzweise wegen Zuständigkeit im nächsten Sozialhilfeausschuss.

Anfrage:
Ist es für  Bürgergeld-Empfänger schädlich, im Bezug auf ihren Bürgergeldantrag, wenn wir  für diesen Personenkreis einen höheren Zuschuss für Balkon-Kraftwerke  gewähren?
Und weiter möchten wir wissen ob es gesetzlich zulässig ist eine 200 Euro Förderung die für alle gilt, punktuell für bestimmt Gruppen (hier  Bürgergeldempfänger), z.B. zu verdoppeln?

Begründung:
Die aktuell im Markt zur Verfügung stehenden Balkon PV Anlagen (Steck-Solaranlagen) mit 300 Wp kosten ca.500-600 Euro, sowie 600 Wp  eben dann 800-1000 Euro. Der bisher vom Stadtrat beschlossene 200 Euro Zuschuss für Steck-Solaranlagen ist für Normal-Verdienende im Vollerwerbsleben vertretbar. Für Empfänger des Bürgergelds sind 400-800 Euro  Selbstbeteiligung finanziell nicht aufbringbar. Unabhängig vom sozialen Status sind alle durch höhere Energiepreise betroffen. Um aber diesem genannten Personenkreis durch eine Balkon PV Anlage auch in den Genuss von Eigenstromerzeugung kommen zu lassen ist nach unserer Auffassung eine Verdoppelung unseres Zuschusses von Nöten. Sollte eine höhere Bezuzussung eben nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden und auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, behalten wir uns vor einen diesbezüglichen Antrag zu stellen.

Jeyaratnam Caniceus


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